Aber auch bei Fragen rund um die Abwicklung von Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen durch Unfälle im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und im privaten Bereich, Streitigkeiten aus dem Versicherungsrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht und dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht stehen wir Ihnen mit unserer vornehmlich zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie örtlich und überregional.
Wenn die Sache es erfordert, vertreten wir Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandes-gerichten. Sie erhalten von uns eine realistische, praxisnahe Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten in einem eventuell notwendigen Gerichtsverfahren und keine leichtfertigen Versprechungen.
Und das Honorar? - Unsere Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG) und dem dazu gehörenden Gebühren-Verzeichnis nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Auseinandersetzung, soweit das Gesetz nicht bei bestimmten Mandaten (z.B. in Straf- und Bussgeldsachen oder Sozialgerichtsangelegenheiten) eine andere Abrechnung z.B. durch Rahmengebühren vorschreibt oder im Einzelfall eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde.
In der Regel richten sich die Rechtsanwaltsgebühren also insbesondere in Arbeits- und Familiensachen sowie sonstige Zivilsachen nach dem Gegenstandswert des erteilten Mandats. Eine Beratung rechnen wir in Anlehnung an die bis zum 30.06.2006 nach dieser Gebührenordnung geltende Rechtslage ebenfalls abhängig vom Gegenstandswert ab, soweit das Gesetz keine abweichende Abrechnung vorschreibt.
Fragen Sie im Zweifel gleich zu Beginn einer Beratung nach den Ihnen konkret entstehenden Kosten.