Geboren 1957 in Remscheid, verheiratet, ein Kind. Erstes Staatsexamen im Oktober 1985 in Köln, ab 1987 in einer zivilrechtlich orientierten Kanzlei in Wuppertal tätig. Zweites Staatsexamen im Januar 1989 in Düsseldorf. Anschließend Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Gründung einer Kanzlei in Remscheid.
Schwerpunktmäßig tätig im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Spezialisierung auf Familien- und Erbrecht.
Im Januar 1999 Verleihung der Befugnis zur Bezeichnung als “Fachanwalt für Familienrecht” durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Das Familienrecht regelt unter anderem die mit einer Trennung und Ehescheidung verbundenen Probleme. So geht es zum Beispiel darum, Trennungs- und Geschiedenen- bzw. Kindesunterhalt zu berechnen oder geltend zu machen. Oder es sind unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Zu diesem Bereich gehören auch:
und vieles mehr.
Im Erbrecht helfe ich Ihnen zum Beispiel
Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Bereich des Verkehrsunfallrechts, des Miet- und Werkvertragsrechts sowie des allgemeinen Vertragsrechts.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Regelung dieser und weiterer Fragen und helfen dabei, Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Das Ziel aller Beratungen ist dabei stets, Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig wirtschaftlich vernünftige Lösungen erreichen.